Schnupfen, Erkältungen oder eine ausgewachsene Erkältung haben eines gemeinsam: Sie treten meistens sehr spontan auf und sorgen für schlechtes Befinden. Im schlimmsten Fall wird man von einer Grippe oder einer anderen ernsthaften Erkrankung während des Urlaubs erwischt, meistens auch noch dann, wenn man gerade im Ausland weilt und es sich am Strand bequem machen möchte. Da eine richtige Grippe durchaus zehn Tage oder mehr dauern kann und zudem Ruhe indiziert, ist derjenige im Vorteil, der sich für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung entschieden hat. Alle anderen haben die Wahl ihren Urlaub entweder auf eigene Kosten abzubrechen oder aber den Versuch zu unternehmen, sich mit Hausmitteln oder der Hilfe örtlicher Ärzte oder Apotheken zu kurieren.
Reiseversicherung: das leidige Thema Vorerkrankungen
Viele Menschen schließen eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reiseabbruchversicherung ab und fahren dann beruhigt in den Urlaub. Einige machen dabei aber den Fehler und verschweigen ihrer Versicherung bereits bestehende Vorerkrankungen. Wer zum Beispiel zum Zeitpunkt der Reise schon weiß, dass er an Krebs leidet, kann die abgeschlossenen Reiseversicherungen nicht in Anspruch nehmen, sollte sich seine Krankheit weiter verschlimmern. Theoretisch könnte die Versicherung sogar den Vorwurf des Versicherungsbetruges in den Raum stellen. Interessant wird es immer dann, wenn es um das Thema chronische Erkrankungen geht. Problematisch wird es nämlich dann, wenn eine solche Erkrankung in den Versicherungsbedingungen definiert werden soll. Zahlreiche Urteile beweisen das, wie ein Blick auf www.kunzrechtsanwaelte.de zeigt. Wer dagegen nur einen leichten Schnupfen hat, muss nicht gleich seinen Urlaub abbrechen oder die Reise erst gar nicht antreten. Zumal wohl kaum eine Versicherung für eine solche harmlose Erkrankung bezahlen wird.
Krank im Urlaub: die arbeitsrechtliche Seite
Es ist statistisch belegt, dass viele Arbeitnehmer vor allem im Urlaub krank werden. Sie tun dies natürlich nicht, um Urlaubstage zu sparen. Vielmehr liegt das wohl daran, dass der Mensch im Urlaub deutlich weniger unter Stress steht und somit die Körperabwehrkräfte nachlassen. Dann genügt meist schon ein kalter Luftzug, um eine Erkältung entstehen zu lassen. Auch größere klimatische Veränderungen, wie sie etwa bei einer Reise in die Tropen auftreten, können ausschlaggebend sein. Hinzu kommen meist noch ungewohnte Nahrungsmittel am Urlaubsort, sowie vor allem in südlichen Ländern das Risiko verschmutzen Trinkwassers. Die Gefahr während einer Urlaubsreise zu erkranken, ist also gar nicht mal so gering. Wenn es dann soweit ist, wissen viele Arbeitnehmer nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Generell muss der Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert werden. Wer seinem Unternehmen erst drei Tage nach Beginn der Erkrankung Bescheid gibt, kann sich nicht rückwirkend krankmelden lassen. Damit der Urlaub unterbrochen werden kann, muss der Firma in der Regel ein ärztliches Attest vom Urlaubsort aus zugeschickt werden. Meist genügt eine Kopie per Fax oder E-Mail. Es kann aber auch sein, dass eine telefonische Krankheitsanzeige ausreicht. In jedem Fall gilt, dass der unterbrochene Urlaub nicht einfach eigenmächtig verlängert werden darf.
Sinnvolle Absicherung im Krankheitsfall
Krankheiten treten nicht nur im Urlaub auf, weshalb eine sinnvolle Absicherung für den Fall des Erkrankens durchaus Sinn macht. Zu diesem Zweck werden etliche Zusatzversicherungen angeboten, die aber nicht alle notwendig sind. Welche Versicherung wirklich Sinn macht, hängt natürlich in erster Linie von den individuellen Gegebenheiten ab. Ältere Menschen oder Personen, die häufig krank werden, sollten sich überlegen, ob eine Krankentagegeldversicherung (siehe Wikipedia) Sinn machen könnte. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine Krankheit länger als 42 Tage am Stück dauert. Denn dann endet für den Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung und die Krankenkasse bezahlt Krankengeld. Dessen Höhe ist niedriger als die des eigentlichen Einkommens, weshalb eine finanzielle Lücke entsteht, die durch eine Krankentageversicherung ausgeglichen werden kann.
Niemand geht gerne ins Krankenhaus, aber manchmal muss es einfach sein. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich dann ein Zimmer mit bis zu vier oder fünf fremden Menschen teilen. Das ist sicher nicht jedermanns Sache, weshalb der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung, die Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einzelzimmer beinhaltet, sicher zu überlegen wäre. Eine solche Versicherung hat zudem den Vorteil, dass man im Krankheitsfall als Privatpatient behandelt wird und deshalb schneller Termine, auch und insbesondere OP-Termine, bekommt. Ein kleiner aber feiner Unterschied, der den Verlauf einer Krankheit in Einzelfällen dramatisch zum Guten verändern kann.
Krankheit und Pflege im Alter
Je älter der Mensch wird, desto höher ist auch das Risiko, schwerer zu erkranken. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung ist abzusehen, dass immer mehr alte Menschen zum Pflegefall werden, wie auch ein vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung unter www.diw.de kostenlos erhältliches Diskussionspapier bestätigt. Der Staat hat dieser Tatsache schon Rechnung getragen und vor einigen Jahren eine Pflegeversicherung eingeführt. Es erscheint allerdings logisch, dass die Leistungen aus dieser Versicherung über kurz oder lang nur für eine Grundversorgung reichen, die für viele Menschen mehr schlecht als recht sein dürfte. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann deshalb durchaus sinnvoll sein, vor allem wenn keine Angehörigen vorhanden sind, die die Pflege zum Teil übernehmen können.